Anfragen zu Muldentalkliniken

(20./24.11.2023 – mit Antwort des Landrates)

Sehr geehrter Herr Landrat Graichen,

die Fraktion der Unabhängigen Wählervereinigung möchte aktiv die Bemühungen um den Erhalt der beiden Standorte der Muldentalkliniken unterstützen und bittet, um Beantwortung unserer untenstehenden Anfragen.

Uns ist die Beantwortung der nachstehenden Fragen sehr wichtig, denn nur auf der Grundlage der Antworten, ist es uns möglich, weiterhin Entscheidungen zum Erhalt beider Klinikstandorte mitzutragen und zu treffen.

  1. In der Sitzung des Kreistags am 10.05.2023 wurde beschlossen, bis zu 10 Millionen Euro den Muldentalkliniken als Betriebsmittelkredit zur Abwendung einer Insolvenz zur Verfügung zu stellen. Wieviel Euro wurden von den 10 Millionen Euro bereits ausgezahlt?
  2. Wieviel Euro werden nach dem derzeitigen Informationsstand von dem beschlossenen Betrag noch benötigt und bis wann müssen voraussichtlich weitere Auszahlungsraten durch den Landkreis zur Verfügung gestellt werden?
  3. Ist absehbar, ob die vom Kreistag beschlossenen 10 Millionen Euro ausreichend sind um eine Insolvenz der Muldentalkliniken dauerhaft abzuwenden oder müssen weitere Gelder zur Verfügung gestellt werden? Sollte die Bereitstellung von weiteren Geldern über die bereits beschlossenen 10 Millionen Euro hinaus erforderlich sein, bitten wir um Mitteilung bis wann in welcher Höhe zusätzliche Gelder erforderlich sind.
  4. In der Beschlussfassung des Kreistages am 10.05.2023 wurde die Auszahlung des Betriebsmitteldarlehens von 10 Millionen Euro an die Bedingung geknüpft, dass das vorliegende Sanierungskonzept umgesetzt wird. Dabei wurde ausdrücklich die Möglichkeit einer Qualifizierung des Sanierungskonzepts bis zum 30.09.2023 vorgesehen. Wir bitten um Mitteilung wie sich die Qualifizierung von dem ursprünglichem Sanierungskonzept unterscheidet. Sollte die Qualifizierung des Sanierungskonzeptes noch nicht abgeschlossen sein, bitten wir um Mitteilung ob dennoch die Voraussetzungen für die Auszahlung einer weiteren Rate des vom Kreistag beschlossenen Betriebsmittelkredites an die Muldentalkliniken gegeben sind oder ob eine erneute Befassung des Kreistages erforderlich ist.
  5. Was sind die nächsten Schritte, die eingeleitet werden, um beide Klinikstandorte zu erhalten?
  6. Wieviel Beraterverträge wurden seit der Bestellung der Geschäftsführerin ausgelöst bzw. abgeschlossen und wie hoch belaufen sich die Honorarforderungen der angestellten Berater voraussichtlich?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Freundliche Grüße
Ute Kniesche
Fraktionsvorsitzende

Die Antworten des Landrates zu unseren Fragestellungen erhielten wir am 20.11.2023 (für die Fragen 1 bis 5) sowie am 24.11.2023 (zur Frage Nr. 6). Die Antworten wurden vom Landrat als „nichtöffentliche Information“ für Mitglieder des Kreistages zur Kenntnis eingestuft.

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